-

Über Dienstleistungsschecks

Was ist bei Dienstleistungsschecks erlaubt und was nicht?

Mehr als nur saubermachen und bügeln

Es ist allgemein bekannt, dass Ihre Haushaltshilfe im Rahmen des Dienstleistungsschecksystems aufräumen, putzen und bügeln darf. Aber wussten Sie, dass sie auch kleine Mahlzeiten zubereiten und Besorgungen machen darf? Dennoch gibt es kleine Nuancen und Einschränkungen, die Sie berücksichtigen müssen. Was ist bei Dienstleistungsschecks erlaubt und was nicht? Wir listen es gerne für Sie auf.

Saubermachen

Es ist ganz einfach: Die Reinigung der Wohnung des Kunden ist erlaubt. Es ist jedoch nicht erlaubt, ein Haus nach einer Renovierung einer Grundreinigung zu unterziehen. Es sollte sich auch immer um die tägliche/wöchentliche Pflege einer Wohnung handeln, z.B. den Staubwedel schwingen, mit Allesreiniger den Boden wischen usw. Das Fensterputzen ist auch erlaubt, jedoch nur, wenn es Teil der allgemeinen Reinigung der Wohnung ist. Sie dürfen also keine Haushaltshilfe einschalten, nur um Fenster zu putzen. Im Allgemeinen darf Ihre Putzhilfe beim Fensterputzen maximal drei Stufen hoch auf einer Trittleiter stehen.

Gemeinschaftsräume wie ein Treppenhaus in einem Apartmentgebäude oder gewerbliche Räume wie Arztpraxen, Büros usw. können nicht über das System der Dienstleistungsschecks gereinigt werden. Hierfür gibt es andere spezialisierte Unternehmen. Auch die Autowäsche ist mit Dienstleistungsschecks nicht erlaubt.

Eine Hilfe zu Hause sollte keine gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Arbeiten ausführen, wie z.B. sehr hohe Fenster putzen, die Raumdecke reinigen oder Möbel in den Keller oder auf den Dachboden tragen. Die Verwendung von Ammoniak und anderen ätzenden oder giftigen Produkten ist verboten. Und wenn es draußen sehr heiß oder kalt ist, sollten Sie Ihre Reinigungskraft nicht draußen Fenster putzen oder Terrassen schrubben lassen.

Ihre Haushaltshilfe darf Pflanzen gießen, aber Gartenarbeit ist verboten: Rasenmähen, Hecken schneiden und Blumen pflanzen sind untersagt.

Bügeln

Sie haben jede Menge Bügelwäsche? Wenn Ihre Haushaltshilfe zum putzen kommt, darf sie natürlich auch bügeln. Aber sie darf die Bügelwäsche nicht mitnehmen nach Hause und dort bügeln. Das gilt auch für das Waschen von Kleidung. Ihre Reinigungskraft darf Ihre Wäsche in Ihrem Haus mit Ihrer Waschmaschine anstellen, aber sie darf sie nicht mit nach Hause nehmen, um sie dort zu waschen.

Zubereiten von kleinen Mahlzeiten

Wenn Sie möchten, kann Ihre Haushaltshilfe eine Mahlzeit für Sie zubereiten. Natürlich handelt es sich dabei um eine tägliche Mittags- oder Abendmahlzeit und es ist nicht die Absicht, dass Ihre Hilfe im Haus das Catering für eine Geburtstagsfeier übernimmt.

Einkäufe erledigen

Sind Sie nicht mehr so mobil oder haben Sie einfach keine Zeit für Einkäufe? Dann darf Ihre Haushälterin die (täglichen) Einkäufe für Sie erledigen. Ein Besuch beim Bäcker oder im örtlichen Supermarkt ist daher erlaubt. Größere Anschaffungen wie eine Waschmaschine oder einen Fernseher müssen Sie allerdings selbst erledigen.

Auch das Entsorgen von Glas in den Glascontainer oder Papier zum Wertstoffhof zu bringen, sind keine erlaubten Aufgaben einer Putzkraft.

Kleine Flick- und Reparaturarbeiten

Ihre Raumpflegerin darf Ihnen bei kleinen Flickarbeiten an Kleidung helfen, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, z.B. beim Annähen eines Knopfes oder beim Stopfen von Socken. Sie dürfen Ihre Haushaltshilfe jedoch nicht bitten, kleine Arbeiten rund um das Haus zu erledigen, wie z.B. Glühbirnen auszutauschen und Bilderrahmen aufzuhängen usw.

Wünschen Sie weitere Informationen?

Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Putzkraft eine Aufgabe übernehmen darf? Dann wenden Sie sich an Ihr Büro. Sie helfen Ihnen gerne weiter.

Ähnliche Nachrichten

Alle anzeigen
Würden Sie gerne über alles, was bei Daenens so passiert, informiert werden? Dann hinterlassen Sie Ihre E-Mail-Adresse und wir werden unsere Neuigkeiten mit Ihnen teilen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Vielen Dank, dass Sie sich für unseren nützlichen und angenehmen Newsletter angemeldet haben. Von nun an halten wir Sie gerne auf dem Laufenden über die Geschehnisse bei Daenens.