Über die Abrechnung

Sie können etwas Hilfe im Haus gebrauchen? Willkommen bei Daenens! Unsere Berater sind für Sie da. Sie hören genau zu, welche Haushaltshilfe Sie suchen und schlagen Ihnen gerne eine passende Lösung vor. Nachfolgend finden Sie alle möglichen Informationen rund um die Abrechnung von Dienstleistungen.

Über die Abrechnung

Als Dienstleistungsscheckunternehmen legt Daenens großen Wert auf qualitativ hochwertige Dienstleistungen für unsere Kunden und die Schaffung von Chancen für unsere Haushaltshilfen. Daher möchten wir weiterhin in die Unterstützung, die Schulung, das Einkommen und das Wohlbefinden unserer vielen tausend Reinigungskräfte investieren.

Leider bietet das aktuelle Finanzierungsmodell der Haushaltshilfe mit Dienstleistungsschecks dafür bisher nicht genügend Spielraum. Allerdings können wir als Unternehmen nicht einfach tatenlos zusehen. Unsere Putzhilfen und Kunden haben etwas Besseres verdient. Deshalb sehen wir uns gezwungen, eine zusätzliche Verwaltungsgebühr zu erheben.

Für jede tatsächlich für Sie geleistete Arbeitsstunde zahlen Sie einen Zuschlag. Die Höhe dieses Beitrags hängt von der Art des Dienstleistungsschecks ab, mit dem Sie bezahlen. Da der Eintauschwert eines Dienstleistungsschecks je nach Region unterschiedlich ist, variieren auch die zusätzlichen Kosten pro Stunde der Dienstleistungsschecks je nach Region.

Ab dem 01.01.2024 stellen wir pro geleisteter Arbeitsstunde folgendes in Rechnung:

  • Für Leistungen, bezahlt mit Dienstleistungsschecks der Region Wallonien: keine

  • Für Leistungen, bezahlt mit Dienstleistungsschecks der Region Brüssel-Hauptstadt: € 0,62 pro Stunde

  • Für Leistungen, bezahlt mit Dienstleistungsschecks der Region Flandern: € 0,90 pro Stunde

Wenden Sie sich dazu an Ihren Berater des Dienstleistungsscheckunternehmen. Er/Sie wird gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung suchen.

Die Erhebung einer Verwaltungsgebühr ist in Flandern und Brüssel gesetzlich zulässig. Viele Unternehmen mit Dienstleistungsschecksystem, darunter auch Daenens, praktizieren dies bereits seit einiger Zeit. Die Erhebung und die Modalitäten dieser Verwaltungsgebühr sind in der Kooperationsvereinbarung enthalten, die wir zu Beginn unserer Zusammenarbeit geschlossen haben. Ein Exemplar dieser Kooperationsvereinbarung erhalten Sie jederzeit bei Ihrem Berater in Ihrer Filiale.

Wenn Ihre Raumpflegerin abwesend oder beurlaubt ist, werden Sie benachrichtigt und es werden natürlich keine haushaltsnahen Dienstleistungen in Rechnung gestellt.

Sollte Ihre Putzfrau/Ihren Putzmann unerwartet nicht erscheinen, wenden Sie sich an Ihre Kontaktperson im Büro. Es wird dann ein neuer Termin vereinbart. Die Änderung dieser Reinigungsleistung wird automatisch korrekt in Ihrer Rechnung ausgewiesen. Sofern die Reinigungsleistung bereits in Rechnung gestellt wurde, wird sie bei der nächsten Rechnung abgezogen.

Kein Problem: Das wird in unserer Planung angepasst und korrekt auf Ihrer Rechnung abgerechnet. Sie müssen selbst keine weiteren Maßnahmen ergreifen, dies geschieht automatisch.

Die zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden werden automatisch auf Ihrer nächsten Rechnung berücksichtigt.

Ja, das ist möglich, aber für Rechnungen, die wir per E-Mail versenden, gewähren wir einen Nachlass von €5. Wir tun dies aus ökologischen Gründen, da wir versuchen, Papierrechnungen so weit wie möglich zu vermeiden. Daher empfehlen wir Ihnen, eine E-Mail-Adresse anzugeben.

Die Kooperationsvereinbarung von Daenens ist auf Deutsch, Niederländisch, Französisch und Englisch verfügbar. Wenn Sie den Vertrag in einer anderen Sprache erhalten möchten, wenden Sie sich an den Berater Ihres Dienstleistungsscheckunternehmens.

Das ist auf jeden Fall möglich. Geben Sie Ihrem Ansprechpartner im Büro die korrekte E-Mail-Adresse.

Das ist durchaus möglich. Wenden Sie sich an dem Berater Ihrer Filiale.

Der zu viel bezahlte Betrag wird automatisch zurückerstattet. Sie müssen dafür nichts selbst tun.

Die Dienstleistung ist immer an die in unserer Kooperationsvereinbarung festgelegten zusätzlichen Kosten gebunden. Ohne diese Kooperationsvereinbarung ist keine Leistung möglich.

Das ist rechtlich nicht möglich. Dienstleistungsschecks und die damit verbundene Abrechnung dürfen nur an Privatpersonen, nicht aber an ein Unternehmen, in Rechnung gestellt und bezahlt werden.

Das kann wie vorgesehen gemäß den Bedingungen des Kooperationsvertrags erfolgen. Informieren Sie Ihr Büro schriftlich oder per E-Mail darüber. Sie werden die erforderlichen Schritte einleiten, um den Kooperationsvertrag zu beenden.

Haben Sie noch weitere Fragen, die in der obigen FAQ-Liste nicht enthalten waren? Teilen Sie dies unbedingt Ihrer Reinigungsfirma mit, damit wir Ihnen schnell helfen können. Denn bei uns sind Sie bestens aufgehoben.

Daenens arbeitet mit einem System der Zeiterfassung. Früher zahlten Sie auf Basis eines Festpreises pro Stück, aber jetzt werden für jede geleistete Stunde 2 € + ein Dienstleistungsscheck angerechnet, und zwar sowohl für Flandern und Brüssel als auch für Wallonien.

Da hier 2 verschiedene Ausführungsorte auf der Rechnung registriert sind, erhalten Sie dafür 2 Rechnungen.

Da diese Leistungen an 2 verschiedenen Ausführungsorten erbracht wurden, werden Sie für jedes Bügelstudio eine separate Rechnung erhalten.

Würden Sie gerne über alles, was bei Daenens so passiert, informiert werden? Dann hinterlassen Sie Ihre E-Mail-Adresse und wir werden unsere Neuigkeiten mit Ihnen teilen.