Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Artikel 1. Vertragsgegenstand
Diese Vereinbarung umfasst alle Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und dem Dienstleistungsscheckunternehmen bezüglich der Bereitstellung von Haushaltshilfen unter Verwendung des Dienstleistungsschecksystems.
Artikel 2. Definitionen
'Nutzer': die Person (Privatperson), die das Dienstleistungsscheckunternehmen beauftragt;
‘Dienstleistungsscheckunternehmen’: das Unternehmen, das die Zulassung hat, den Nutzern über das System der Dienstleistungsschecks Haushaltshilfe anzubieten;
‘Haushaltshilfe’: Reinigung der privaten Wohnung, Waschen, Bügeln der privaten Kleidung und Wäsche, Zubereitung von Mahlzeiten für den privaten Gebrauch, kleine gelegentliche Näharbeiten im Sinne von Artikel 3.1;
‘Arbeitnehmer’: die Person, die vom Dienstleistungsscheckunternehmen im Rahmen eines Arbeitsvertrags beschäftigt wird und für die Erbringung von Haushaltshilfe zuständig ist;
‘Vereinbarung’: die vorliegende Vereinbarung über die Bereitstellung von Haushaltshilfen im Rahmen des Dienstleistungsschecksystems;
Artikel 3. Vorschriften
Der Nutzer und das Dienstleistungsscheckunternehmen, das das Dienstleistungsschecksystem für Haushaltshilfen nutzt, müssen die Vorschriften des Gesetzes vom 20. Juli 2001 über die Förderung von Nachbarschaftsdiensten und Arbeitsplätzen und des Königlichen Erlasses vom 12. Dezember 2001 über Dienstleistungsschecks sowie die ergänzenden Erlasse und Beschlüsse der betreffenden Behörden berücksichtigen.
Diese Verordnungen sehen unter anderem die folgenden Verpflichtungen vor:
3.1. Erlaubte Aktivitäten
Die Nutzung des Dienstleistungsschecksystems ist nur für "Haushaltshilfen häuslicher Art" zulässig, so dass der Nutzer nur die folgenden Aufgaben und Aufträge ausführen lassen kann:
Reinigung der Wohnung (Innenraum, Sanitär, Böden usw.)
Waschen (von Privatkleidung)
Bügeln (von Privatkleidung),
Herrichten der Schlafzimmer, Bettwäsche,
Zubereitung von Mahlzeiten für den privaten Gebrauch,
kleine gelegentliche Näharbeiten.
Der Nutzer darf keine anderen Aufgaben und Pflichten ausführen lassen. Tätigkeiten wie Kinderbetreuung, Arbeit in einem Ferienhaus, Abholen oder Bringen von Kindern, Pflege von Gärten oder Fahrzeugen, Pflege von Tieren und/oder Pflege ihrer Unterbringung, Pflege von Räumen, die für berufliche Tätigkeiten bestimmt sind (unabhängig davon, ob sie selbständig sind oder nicht), Pflege von Praxisräumen, Büros, Geschäften Gemeinschaftseinrichtungen, Treppenhäuser oder Flure, die Instandhaltung von Einrichtungen für kollektive Unterbringung (mit Ausnahme der Privatbereiche in Dienstwohnungen und Wohnheimen) sind strengstens untersagt, so dass der Nutzer bei Verstößen gemäß den vorgenannten Bestimmungen für alle Sanktionen und Folgen (mit-)verantwortlich ist.
3.2. Einschränkungen
Der Arbeitnehmer, der die Haushaltshilfe im Haushalt leistet, darf kein Blutsverwandter oder Ehegatte bis zum zweiten Grad des Nutzers oder ein Familienangehöriger des Nutzers sein; auch darf der Arbeitnehmer nicht an der Adresse des Nutzers wohnen. Der Nutzer ist verpflichtet, dieses Verbot zu respektieren und das Dienstleistungsscheckunternehmen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eine Situation eintritt, die zu einem Verstoß führt. Bei Verstößen ist der Nutzer (mit-)verantwortlich für alle Sanktionen und Konsequenzen im Rahmen der vorgenannten Bestimmungen.
3.3. Dienstleistungsschecks
Der Nutzer erkennt an, dass er die Dienstleistungsschecks direkt über das anerkannte Ausstellungsunternehmen (Pluxee, früher unter dem Namen Sodexo) bestellen, verwalten, bestätigen und bezahlen muss, und der Nutzer erkennt an, dass er mit den allgemeinen Bedingungen vertraut ist, die das anerkannte Ausstellungsunternehmen diesbezüglich vorgibt. Die Haushaltshilfe oder das Unternehmen, das die Dienstleistungsschecks ausstellt, ist nicht berechtigt, den Nutzer bei der Verwaltung, Bestätigung oder Bezahlung von Dienstleistungsschecks in Papierform oder bei der Verwaltung des elektronischen Portfolios des Nutzers zu vertreten.
3.4. Adress- und Kontaktangaben
Der Nutzer verpflichtet sich, dem Dienstleistungsscheckunternehmen jede Änderung seiner persönlichen Adresse und seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen; werden Änderungen nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt, haftet der Nutzer für alle möglichen Fehler bei der Kommunikation oder der Verwaltung der Dienstleistung.
Artikel 4. Umfang, Zeitpunkt und Zeitplan der Haushaltshilfe
4.1. Umfang, Zeit und Planung
Umfang, Ort und Zeit der Haushaltshilfe werden in gegenseitigem Einvernehmen zwischen dem Nutzer und der für den Dienstleistungsscheck zuständigen Person festgelegt.
Die Haushaltshilfe wird wöchentlich oder vierzehntägig in Zeitabschnitten von mindestens 3 Stunden organisiert, wobei Art und Umfang des Auftrags berücksichtigt werden.
Bei der Festlegung des Zeitrahmens für die Haushaltshilfe berücksichtigen die Parteien die gesetzlichen Vorschriften für die Arbeitszeit und es werden keine Einsätze an Sonn- und Feiertagen geplant.
Das Dienstleistungsscheckunternehmen wird die gegenseitigen Vereinbarungen über den Umfang und die Zeit in den Arbeitsplan aufnehmen.
4.2. Eventuelle Abwesenheiten des Arbeitnehmers oder Änderungen des Arbeitsplans
Im Falle von Änderungen des Arbeitsplans informiert das Dienstleistungsscheckunternehmen den Nutzer so schnell wie möglich.
Bei Abwesenheit des Arbeitnehmers wird das Dienstleistungsscheckunternehmen so schnell wie möglich und in jedem Fall nach bestem Wissen und Gewissen eine Ersatzperson benennen; gegebenenfalls wird auch der Nutzer so schnell wie möglich über Änderungen im Arbeitsplan informiert.
Der Nutzer benachrichtigt das Dienstleistungsscheckunternehmen innerhalb kürzester Zeit, wenn der Arbeitnehmer unerwartet nicht erscheint oder den Auftrag vorzeitig beendet.
4.3. Antrag auf Anpassung des Arbeitsplans und Stornierung(en) durch den Nutzer
Der Nutzer muss den Verantwortlichen des Dienstleistungsscheckunternehmens mindestens 14 Tage vor einer Änderung des Arbeitsplans über diese Anfrage informieren.
Falls der Nutzer die Haushaltshilfe aufgrund von Urlaub in den Monaten Juni, Juli und August stornieren möchte, muss er den Verantwortlichen des Dienstleistungsscheckunternehmens bis zum 15. Mai benachrichtigen.
Außer in Fällen höherer Gewalt ist die Anzahl der Stornierungen durch den Nutzer in den anderen Monaten (von Januar bis Mai und von September bis Dezember) in jedem Fall auf maximal zwei Stornierungen pro Kalenderjahr begrenzt - falls erforderlich, muss der Nutzer die verantwortliche Person des Dienstleistungsscheckunternehmens mindestens 14 Tage im Voraus informieren.
Es ist ratsam, eine solche Anfrage oder Mitteilung an die verantwortliche Person des Dienstleistungsscheckunternehmens (nach telefonischer Benachrichtigung oder Nachricht) auch per E-Mail zu bestätigen.
Bei mehrfacher nicht rechtzeitiger Stornierung oder bei mehrfacher Überschreitung der oben genannten Höchstgrenze ohne Angabe von Gründen ist das Dienstleistungsscheckunternehmen berechtigt, eine finanzielle Entschädigung in Rechnung zu stellen, deren Höhe immer der Anzahl der Leistungsstunden (gemäß Arbeitsplan) multipliziert mit dem gesetzlichen Gegenwert der Dienstleistungsschecks am Tag der Stornierung entspricht.
Im Falle einer offensichtlichen Unzulänglichkeit der Leistung des dem Nutzer zugewiesenen Arbeitnehmers oder im Falle einer wiederholten und regelmäßigen Abwesenheit des dem Nutzer zugewiesenen Arbeitnehmers, ohne dass das Dienstleistungsscheckunternehmen in der Lage ist, einen geeigneten Ersatz zu stellen, kann der Nutzer das Dienstleistungsscheckunternehmen auffordern, einen anderen Arbeitnehmer einzusetzen. Zu diesem Zweck richtet der Nutzer eine einfache Anfrage (per Telefon oder E-Mail) an den Verantwortlichen des Dienstleistungsscheckdienstes. Das Dienstleistungsscheckunternehmen wird so schnell wie möglich und in jedem Fall nach bestem Wissen und Gewissen eine dauerhafte Vertretung benennen; falls erforderlich, wird der Nutzer auch so schnell wie möglich über Änderungen des Arbeitsplans informiert.
Artikel 5. Material, Produkte und persönliche Schutzausrüstung
5.1. Vom Nutzer zur Verfügung zu stellende Materialien
Der Nutzer verpflichtet sich, alle Materialien, die für die Durchführung der angeforderten Haushaltshilfe erforderlich sind, jederzeit rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der Nutzer sorgt dafür, dass sich alle Materialien in einem guten Zustand befinden, und er weist den Arbeitnehmer bei jeder ersten Benutzung auf die Gebrauchs- und Sicherheitsanweisungen hin.
Der Nutzer stellt vorzugsweise die folgenden Materialien zur Verfügung:
einen Besen und einen Abzieher mit ausziehbarem Stiel
ein Staubwedel oder ein Lappenball mit ausziehbarem Stiel
einen Fensterabzieher mit ausziehbarem Griff
Mikrofasertücher
eine Trittleiter mit Halterung und breiten Stufen (maximal 3 Stufen nutzbar für den Arbeitnehmer)
Staubsauger mit ausziehbarem Stiel und ergonomischem Griff
Reinigungssystem, mit dem der Boden gereinigt werden kann, ohne sich zu bücken
Das Dienstleistungsscheckunternehmen stellt jedem Nutzer eine Broschüre mit den notwendigen Zusatzinformationen rund um Materialien und Produkte zur Verfügung. Auf einfache Anfrage kann der Nutzer diese Broschüre auch noch einmal beim Verantwortlichen des Dienstleistungsscheckunternehmens anfordern.
5.2. Vom Nutzer zur Verfügung zu stellende Produkte
Der Nutzer darf keine nicht gekennzeichneten Produkte (mit CE-Angaben) und/oder Lösungsmittel (ohne CE-Angaben) zur Verfügung stellen.
Der Arbeitnehmer darf unter keinen Umständen die folgenden Produkte verwenden: Chlor, Ammoniak, Entblocker und/oder Alkalien sowie alle anderen Produkte, bei denen eine oder mehrere Komponenten eine viel höhere Konzentration als der Durchschnitt aufweisen; der Nutzer darf diese Produkte daher nicht zur Verfügung stellen.
Vorzugsweise sollten ökologische Produkte oder Produkte mit den folgenden Gefahrenzeichen verwendet werden:
Produkte mit den folgenden Gefahrenzeichen sind verbotene Produkte, die der Arbeitnehmer nicht verwenden darf:
Das Dienstleistungsscheckunternehmen stellt jedem Nutzer eine Broschüre mit den notwendigen Zusatzinformationen rund um Materialien und Produkte zur Verfügung. Auf einfache Anfrage kann der Nutzer diese Broschüre auch noch einmal beim Verantwortlichen des Dienstleistungsscheckunternehmens anfordern.
5.3. Vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung
Das Dienstleistungsscheckunternehmen stellt dem Arbeitnehmer die notwendige Arbeitskleidung (T-Shirt und Schürze) und persönliche Schutzmaterialien zur Verfügung. Diese persönliche Schutzausrüstung besteht aus Sicherheitsschuhen mit rutschfesten Sohlen und Handschuhen.
Artikel 6. Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz
Der Nutzer verpflichtet sich, den Arbeitnehmer unter keinen Umständen ungesunde oder gefährliche Arbeiten und Aufträge ausführen zu lassen.
Arbeiten in der Höhe sind nicht erlaubt - die maximale Arbeitshöhe beträgt 3 Stufen auf einer Haushaltsleiter; vom ersten Stock aus können nur die drehbaren Teile der Fenster gereinigt werden.
Der Nutzer berücksichtigt auch die Bedingungen und passt die Aufgaben und Aufträge bei Regen, Schnee und kaltem Wetter oder bei sehr hohen Temperaturen entsprechend an.
Der Nutzer sorgt dafür, dass jeder Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer jederzeit vollkommen sicher ist (bei bestimmten Mängeln sorgt der Nutzer dafür, dass der unsichere Bereich vollständig abgeriegelt wird).
Der Arbeitnehmer kann bei Bauarbeiten keine Aufgaben und Aufträge ausführen; der Arbeitnehmer kann bei Bau- oder Renovierungsarbeiten auch nicht an Aufräumarbeiten beteiligt sein. Der Nutzer sorgt außerdem dafür, dass alle elektrischen Geräte sicher funktionieren und dass keine losen Steckdosen und/oder unsicheren elektrischen Kabel verwendet werden.
Der Nutzer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer in jedem Fall unter hygienischen Bedingungen arbeitet.
Der Nutzer informiert das Dienstleistungsunternehmen und den Arbeitnehmer in jedem Fall vor der Ausführung der Aufgaben und Aufträge über hochansteckende Krankheiten, bei denen ein Ansteckungsrisiko für den Arbeitnehmer besteht; der Nutzer informiert das Dienstleistungsunternehmen und den Arbeitnehmer in jedem Fall vor der Ausführung der Aufgaben und Aufträge über eine Grippe oder eine Covid-Infektion, Röteln, Windpocken, Drüsenfieber, Gelbsucht, Meningitis usw.
Der Nutzer verpflichtet sich, an dem/den Arbeitsplatz(en), den/die der Arbeitnehmer während der Ausführung der Arbeit nutzt, nicht zu rauchen.
Der Nutzer stellt sicher, dass der Arbeitnehmer unter keinen Umständen mit Tieren in Kontakt kommt.
Der Nutzer sorgt dafür, dass jederzeit Erste-Hilfe-Materialien zur Verfügung stehen.
Im Rahmen seines Auftrags ist der Arbeitnehmer berechtigt, vor der Ausführung von Aufgaben und Aufträgen eine globale Inspektion der hygienischen Bedingungen des jeweiligen Arbeitsplatzes durchzuführen.
Bei gefährlichen oder unhygienischen Bedingungen ist der Arbeitnehmer berechtigt, die Arbeit sofort zu verlassen. Erforderlichenfalls kann das Dienstleistungsscheckunternehmen eine finanzielle Entschädigung für die Annullierung des Auftrags/der Aufträge verlangen, deren Höhe gemäß Artikel 4.2. festgelegt wird. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Mängeln seitens des Nutzers kann sich das Dienstleistungsscheckunternehmen diesen Vertrag auf Kosten des Nutzers kündigen.
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass ein vom Dienstleistungsscheckunternehmen angestellter Manager im Auftrag des Dienstleistungsscheckunternehmens eine Inspektion am Arbeitsplatz des Arbeitnehmers im Hinblick auf die Einhaltung der vorliegenden Vereinbarungen und der gesetzlichen Vorschriften über das Wohlergehen und die Hygiene am Arbeitsplatz durchführt; wird die Arbeit in der Wohnung des Nutzers ausgeführt, so nimmt der Manager zu Beginn dieser Inspektion Kontakt mit dem Nutzer auf, gegebenenfalls telefonisch oder durch eine bestätigende Sprachnachricht, wenn der Nutzer abwesend ist.
Artikel 7. Vergütung und Bezahlung
Ter vergoeding van de geleverde thuishulp van huishoudelijke aard en de bijkomende administratieve kosten van de dienstencheque-onderneming betaalt de gebruiker per gepresteerd uur maximaal één dienstencheque en een bijkomende administratieve kostenvergoeding.
7.1.a. Bezahlung von Dienstleistungsschecks
Ein Dienstleistungsscheck kann nur für die Erstattung der geleisteten Haushaltshilfe verwendet werden.
Der Dienstleistungsscheck kann nicht für die Erstattung anderer Dienstleistungen oder Kosten für Material, Transport usw. verwendet werden.
Der Nutzer muss die Dienstleistungsschecks bei dem von der Regierung zu diesem Zweck ernannten Ausstellungsunternehmen erwerben, derzeit Pluxee (früher unter dem Namen Sodexo).
Der Nutzer verpflichtet sich, immer rechtzeitig eine ausreichende Anzahl von Dienstleistungsschecks zu kaufen, so dass immer genügend Dienstleistungsschecks zur Verfügung stehen, um die geplanten und erbrachten Dienstleistungen sofort zu vergüten.
Der Nutzer stellt sicher, dass keine abgelaufenen Dienstleistungsschecks angeboten werden.
Die Gültigkeitsdauer der Dienstleistungsschecks hängt von den Bestimmungen der Region ab, in der der Nutzer seinen Wohnsitz hat.
Das Dienstleistungsscheckunternehmen kann abgelaufene Dienstleistungsschecks nicht umtauschen, so dass solche Dienstleistungsschecks kein gültiges Zahlungsmittel sind.
7.1.b. Zahlung über elektronische Dienstleistungsschecks (= bevorzugt)
Der Nutzer richtet ein persönliches Konto bei dem von der Regierung zu diesem Zweck beauftragten Ausstellungsunternehmen ein, derzeit Pluxee (früher unter dem Namen Sodexo).
Der Nutzer erwirbt dann rechtzeitig (d.h. mindestens vor dem Datum, an dem die geplanten Dienstleistungen erbracht werden) eine ausreichende Anzahl von Dienstleistungsschecks.
Der Arbeitnehmer meldet seine Dienste sofort (und auf jeden Fall am Tag selbst) über ein Telefon an. Sollte der Arbeitnehmer nicht in der Lage sein, dies zu tun, übernimmt das Dienstleistungsscheckunternehmen diese Anmeldung.
Der Nutzer bestätigt/validiert diese Leistung sofort (und vorzugsweise am Tag selbst) über sein persönliches Konto.
In jedem Fall erhält der Nutzer eine E-Mail-Nachricht vom ausstellenden Unternehmen (Pluxee, ehemals Sodexo), in der ihm mitgeteilt wird, dass die Leistungen (derzeit) innerhalb von 5 Tagen automatisch validiert werden, sofern der Nutzer keinen Einspruch erhebt; diese Frist entspricht (derzeit) 60 Tagen für Brüssel und Wallonien.
Das Dienstleistungsscheckunternehmen weist darauf hin, dass im Falle eines Widerspruchs des Nutzers gegen die in Rechnung gestellten Dienstleistungen dieser Widerspruch unter allen Umständen dem Dienstleistungsscheckunternehmen gemäß den Bestimmungen von Artikel 9 unten mitgeteilt werden muss.
7.1.c. Zahlung über Papierdienstleistungsschecks
Der Nutzer übergibt dem Arbeitnehmer die Dienstleistungsschecks unter Angabe des Datums der Dienstleistungen und seiner Unterschrift unmittelbar nach Abschluss der Dienstleistungen.
Im Falle einer Abwesenheit sollte der Nutzer die ausgefüllten und unterschriebenen Dienstleistungsschecks bereithalten.
Der Nutzer darf die Dienstleistungsschecks nicht vor der Erbringung der entsprechenden Dienstleistungen aushändigen.
7.1.d. Bei Nichtbezahlung oder nicht rechtzeitiger Bezahlung von Dienstleistungsschecks
Im Falle einer Nichtzahlung wird der Nutzer aufgefordert, die Dienstleistungsschecks gemäß den in Artikel 8 festgelegten Modalitäten zu bezahlen.
Erfolgt nach einer schriftlichen Aufforderung (gemäß Artikel 8) keine Zahlung, behält sich das Dienstleistungsscheckunternehmen das Recht vor, eine finanzielle Entschädigung zu verlangen, deren Höhe immer der Anzahl der Dienstleistungsstunden entspricht, für die keine Zahlung erfolgt ist, multipliziert mit dem aktuellen gesetzlichen Gegenwert der Dienstleistungsschecks, erhöht um den Betrag der Strafklausel und der Verzugszinsen (gemäß Artikel 8 unten).
Das Dienstleistungsscheckunternehmen weist darauf hin, dass der Nutzer, der die Zahlung bis zu 12 Monate nach dem Datum der Leistung gemäß der Gesetzgebung hinauszögert, auf keinen Fall mit Dienstleistungsschecks zahlen kann, so dass die betreffenden Leistungen nur durch eine finanzielle Entschädigung erstattet werden können, deren Höhe immer der Anzahl der Leistungsstunden entspricht, für die kein Dienstleistungsscheck bezahlt wurde, multipliziert mit dem gesetzlichen Gegenwert der Dienstleistungsschecks am Tag der Zahlung.
Bei Nichtbezahlung ist das Dienstleistungsscheckunternehmen berechtigt, den Einzug vorzunehmen und/oder die häusliche Betreuung einzustellen; im Falle einer offensichtlichen Nichtbezahlung kann diese Einstellung jederzeit erfolgen.
7.2.a. Zahlung einer zusätzlichen Verwaltungsgebühr
Zur Erstattung eines Teils der Verwaltungskosten, die dem Dienstleistungsscheckunternehmen bei der Erbringung der Haushaltshilfe entstehen, zahlt der Nutzer eine zusätzliche Verwaltungskostengebühr pro geleisteter Stunde.
Die Höhe dieser Verwaltungsgebühr beläuft sich auf:
EUR 1,90 pro geleistete Stunde bei Bezahlung der Dienstleistungen mit einem für die Dienstleistungen in der Region Flandern gültigen Dienstleistungsscheck;
EUR 0,62 pro geleistete Stunde im Falle der Bezahlung der Dienstleistungen mittels eines für die Dienstleistungen in der Region Brüssel gültigen Dienstleistungsschecks;
EUR 2,00 pro geleistete Stunde für Bügelarbeiten in einer Bügelwerkstatt, wenn die Leistungen mit einem Dienstleistungsscheck bezahlt werden, der für die Dienstleistungen in der Region Brüssel oder Flandern gültig ist.
Im Falle von Leistungen, die mit einem für Leistungen in der Wallonischen Region gültigen Dienstleistungsscheck bezahlt werden, werden für Leistungen, die ab dem 1. Januar 2024 erbracht werden, keine Verwaltungskosten fällig.
Diese Verwaltungsgebühr wird monatlich in Rechnung gestellt.
Die Zahlungsfrist für die Verwaltungsgebühr beträgt 14 Tage ab dem Datum der Zusendung der monatlichen Rechnung; dieses Fälligkeitsdatum wird in der Rechnung gesondert angegeben.
Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung oder per Lastschrift.
Etwaige Einwände gegen die monatliche Rechnung der Verwaltungsgebühr müssen dem Dienstleistungsscheckunternehmen innerhalb derselben Frist von 14 Tagen schriftlich per E-Mail oder per Post an die folgende Adresse mitgeteilt werden:
E-Mail: finance@groupdaenens.be
Post: Shared Service Center Daenens CommV, Baron Ruzettelaan 33, 8310 Assebroek
Die monatliche Rechnungsstellung der Verwaltungsgebühr erfolgt:
Entweder digital über die E-Mail-Adresse des Nutzers; das Dienstleistungsscheckunternehmen wird die dem Unternehmen zu diesem Zweck bekannt gegebene E-Mail-Adresse verwenden; der Nutzer kann dem Verantwortlichen des Unternehmens jederzeit seine E-Mail-Adresse mitteilen.
Entweder auf dem Postweg, wenn keine E-Mail-Adresse mitgeteilt wird, oder wenn der Nutzer erklärt, dass die Rechnung auf dem Postweg verschickt werden soll.
Wenn der Nutzer sich für den digitalen Rechnungsversand per Post entscheidet, kann er von einem Rabatt von 2% auf jede Rechnung profitieren.
7.2.b. Im Falle der Nichtzahlung oder verspäteten Zahlung der Verwaltungsgebühr
Im Falle einer Nichtzahlung wird der Nutzer aufgefordert, die Verwaltungsgebühr gemäß den in Artikel 8 genannten Modalitäten zu zahlen.
Wenn die Verwaltungsgebühr nach einer schriftlichen Inverzugsetzung (gemäß Artikel 8) nicht gezahlt wird, behält sich das Dienstleistungsscheckunternehmen das Recht vor, den geschuldeten Betrag zuzüglich des Betrags der Strafklausel und der Verzugszinsen (gemäß Artikel 8) einzutreiben. Falls erforderlich, ist das Dienstleistungsscheckunternehmen auch berechtigt, die Haushaltshilfe einzustellen; im Falle einer offensichtlichen Nichtzahlung kann diese Einstellung jederzeit erfolgen.
7.2.c. Mögliche Änderung der zusätzlichen Verwaltungsgebühr
Das Dienstleistungsscheckunternehmen ist berechtigt, die Höhe der in Artikel 7.2.a. genannten zusätzlichen Verwaltungsgebühr einseitig zu ändern. Gegebenenfalls wird der Nutzer vorab schriftlich darüber informiert; der Nutzer erhält dann auch die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist und in jedem Fall vor Inkrafttreten der Änderung der Höhe der Verwaltungsgebühr zu kündigen.
Artikel 8. Schadensersatzklausel und Verzugszinsen
Im Falle der Nichtzahlung der Dienstleistungsschecks und/oder der Verwaltungsgebühr hat das Dienstleistungsscheckunternehmen Anspruch auf eine Schadensersatzklausel und Verzugszinsen.
Die Schadensersatzklausel beläuft sich auf EUR 20,00, wenn der geschuldete Betrag unter oder gleich EUR 150,00 liegt; EUR 30,00 plus 10% des geschuldeten Betrags der Tranche zwischen EUR 150,01 und EUR 500,00, wenn der geschuldete Betrag zwischen EUR 150,01 und EUR 500,00 liegt, und EUR 65,00 plus 5% des geschuldeten Betrags der Tranche über EUR 500,00 mit einem Höchstbetrag von EUR 2.000,00, wenn der geschuldete Betrag über EUR 500,00 liegt.
Die Verzugszinsen beschränken sich auf den um 8 Prozentpunkte erhöhten Referenzzinssatz gemäß Artikel 5, zweiter Absatz, des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Die Zinsen werden auf den noch zu zahlenden Betrag berechnet.
Das Dienstleistungsscheckunternehmen darf die vorgenannte Strafklausel erst anwenden, nachdem es dem Nutzer eine förmliche Mahnung zugestellt hat. Diese Inverzugsetzung hat die Form einer ersten Mahnung und wird auf einem dauerhaften Datenträger verschickt. Die vorgenannte Entschädigung wird nach Ablauf einer Frist von 14 Kalendertagen fällig, die mit dem dritten Werktag nach Versendung der Mahnung an den Nutzer beginnt. Wird die Mahnung auf elektronischem Wege verschickt, beginnt die Frist von 14 Kalendertagen an dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem die Mahnung an den Nutzer verschickt wurde.
Die erste Mahnung enthält: 1° den vom Nutzer geschuldeten Betrag und die Höhe der Entschädigungsklausel, die bei Nichtzahlung innerhalb der Frist von 14 Kalendertagen geltend gemacht wird; 2° die Daten des Dienstleistungsscheckunternehmens (Name und Firmennummer); 3° eine Beschreibung des Produkts, das die Schuld begründet hat, sowie das Datum, an dem diese Schuld fällig wurde (in diesem Fall die Nichtzahlung der Dienstleistungsschecks und/oder der Verwaltungsgebühr und die Frist, innerhalb derer die Schuld beglichen werden muss, bevor Kosten, Zinsen oder Entschädigung geltend gemacht werden.
Wenn der Nutzer seine Schuld nach Ablauf der Frist von 14 Kalendertagen nicht beglichen hat, laufen die oben genannten Verzugszinsen ab dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem die Mahnung an den Nutzer verschickt wurde.
Das Dienstleistungsscheckunternehmen stellt auf Anfrage des Nutzers unverzüglich alle Belege für die Schuld und alle notwendigen Informationen über die Anfechtung der Schuld auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.
Artikel 9. Einspruch gegen die in Rechnung gestellten Dienstleistungen
Wenn der Nutzer mit den vom Dienstleistungsscheckunternehmen in Rechnung gestellten Dienstleistungen nicht einverstanden ist, muss er dies dem Dienstleistungsscheckunternehmen innerhalb von 14 Tagen nach der/den fraglichen Dienstleistung(en) per Einschreiben an Ihre Geschäftsstelle mitteilen.
Ein nach der vorgenannten Frist von 14 Tagen mitgeteilter Widerspruch ist unwirksam (angesichts der Art der Dienstleistungen muss ein möglicher Widerspruch innerhalb kurzer Zeit überprüfbar sein).
Artikel 10. Beginn, Dauer, Annullierung und Beendigung des Vertrags. Unterzeichnung oder eventuelle stillschweigende Annahme des Vertrags
Der vorliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit seiner Unterzeichnung oder, im Falle einer stillschweigenden Annahme des Vertrags, mit dem Moment dieser stillschweigenden Annahme.
Die Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch den Nutzer erfolgt in digitaler Form (über die E-Mail-Adresse) des Nutzers; das Dienstleistungsscheckunternehmen verwendet zu diesem Zweck die dem Unternehmen mitgeteilte E-Mail-Adresse; der Nutzer kann dem Verantwortlichen des Unternehmens jederzeit seine E-Mail-Adresse mitteilen.
Wird keine E-Mail-Adresse angegeben oder erklärt der Nutzer, dass eine solche Mitteilung auf dem Postweg erfolgen soll, muss der Nutzer die Vereinbarung auf Papier unterschreiben und sie innerhalb der geforderten Frist an das Dienstleistungsscheckunternehmen zurücksenden.
Diese Vereinbarung wird vom Nutzer stillschweigend akzeptiert, wenn der Nutzer die Ausführung der Vereinbarung durch Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe über einen Zeitraum von vier Wochen ab dem Zeitpunkt fortsetzt, an dem diese Vereinbarung dem Nutzer durch eine schriftliche Mitteilung an seine E-Mail- oder Postadresse wirksam zur Unterschrift vorgelegt wird; gegebenenfalls obliegt es dem Dienstleistungsscheckunternehmen, nachzuweisen, dass es diese Vereinbarung dem Nutzer auf die vorgenannte Weise wirksam zur Unterschrift vorgelegt hat.
Jede stillschweigende Annahme dieser Vereinbarung ist unwiderruflich und umfasst alle ihre Klauseln.
Beide Parteien können diesen Vertrag per Einschreiben und unter Einhaltung einer Frist von mindestens 14 Tagen ab dem Datum des Einschreibens kündigen.
Diese Vereinbarung gilt automatisch als gekündigt, wenn eine der Parteien ihren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung offensichtlich nicht nachkommt oder wenn das zugelassene Unternehmen seine Zulassung verliert, oder auch wenn die Regierung das Dienstleistungsschecksystem einstellt.
In jedem Fall ist das Dienstleistungsscheckunternehmen berechtigt, die Erfüllung dieser Vereinbarung vorübergehend auszusetzen, wenn der Nutzer seinen Zahlungsverpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht nachkommt oder wenn am Arbeitsplatz gefährliche oder unhygienische Bedingungen herrschen.
Das Dienstleistungsscheckunternehmen ist ebenfalls berechtigt, die Erfüllung dieses Vertrags ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist oder Kündigungsgebühr zu beenden, wenn der Nutzer die Dienstleistungsschecks und/oder die Verwaltungsgebühr offensichtlich nicht oder verspätet bezahlt oder wenn er sich auf andere Weise offensichtlich im Verzug befindet.
Artikel 11. Änderung des Vertrages durch das Dienstleistungsscheckunternehmen
Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 7.2.c behält sich das Dienstleistungsscheckunternehmen das Recht vor, die Klauseln in den Artikeln 4, 5, 6, 7, 8, 9, 12, 13, 14, 15 und 17 des vorliegenden Vertrags einseitig zu ändern. Das Dienstleistungsscheckunternehmen wird den Nutzer hiervon im Voraus schriftlich in Kenntnis setzen. Ab dieser schriftlichen Mitteilung hat der Nutzer die Möglichkeit, seinen Widerspruch oder Einspruch gegen diese einseitige Änderung schriftlich mitzuteilen. Macht der Nutzer von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, treten die geänderten Klauseln nach 30 Kalendertagen ab dem Datum der genannten schriftlichen Mitteilung an den Nutzer in Kraft.
Artikel 12. Allgemeine Vereinbarungen über die Ausführung von Aufgaben und Aufträgen durch den Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine kurze Ruhepause von maximal 10 Minuten für jedes Leistungselement von mindestens 4 aufeinanderfolgenden Stunden; der Arbeitnehmer, der seine kurze Ruhepause nutzt, verlässt den Arbeitsplatz nicht. Der Arbeitnehmer nimmt seine Mittagspause in Übereinstimmung mit dem Arbeitsplan.
Dem Arbeitnehmer ist es untersagt, während der Arbeit zu rauchen.
Der Arbeitnehmer darf am Arbeitsplatz keine Geschenke oder Zuwendungen annehmen.
Der Arbeitnehmer darf das Telefon oder andere Kommunikationsmittel des Nutzers nicht benutzen, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall.
Es ist strengstens untersagt, versteckte Kameras am Arbeitsplatz / in der Wohnung des Nutzers anzubringen. Im Falle der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras ist der Nutzer verpflichtet, das Dienstleistungsscheckunternehmen und den Arbeitnehmer vorab schriftlich zu informieren und dabei den Zweck und die Art und Weise, wie die Überwachung organisiert und überwacht wird, genau zu beschreiben; der Nutzer ist außerdem verpflichtet, bei jeder zusätzlichen Anfrage bezüglich der geplanten Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras zu kooperieren.
Artikel 13. Haftung bei Verlust oder Diebstahl von Gegenständen oder Geldbeträgen
Obwohl das Dienstleistungsscheckunternehmen für die sorgfältige Auswahl seiner Arbeitnehmer verantwortlich ist, kann das Dienstleistungsscheckunternehmen bei Verlust oder Diebstahl von Gegenständen oder Geldbeträgen nicht haftbar gemacht werden.
Der Nutzer muss stets die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen oder Geldbeträgen zu vermeiden.
Im Falle eines vermuteten Diebstahls durch einen Arbeitnehmer muss der Nutzer unverzüglich den Verantwortlichen des Dienstleistungsscheckdienstes informieren. Es wird auch empfohlen, dass der Nutzer im Falle eines Diebstahls den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigt und die Erstellung eines offiziellen Berichts beantragt.
Artikel 14. Vereinbarungen über die Überlassung eines Hausschlüssels oder eines Zugangscodes
Im Falle einer Abwesenheit kann der Nutzer dem Arbeitnehmer die Erlaubnis erteilen, die Wohnung im Zusammenhang mit dem Auftrag zu betreten.
Wenn der Nutzer dem Arbeitnehmer gegebenenfalls einen Hausschlüssel oder einen Zugangscode zur Verfügung stellen möchte, informiert der Nutzer das Dienstleistungsscheckunternehmen im Voraus. Wenn der Nutzer dem Arbeitnehmer einen Hausschlüssel zur Aufbewahrung zur Verfügung stellen möchte, wird zwischen dem Dienstleistungsscheckunternehmen und dem Nutzer vorab ein sogenannter Schlüsselvertrag oder eine Vereinbarung über die kostenlose Überlassung eines Schlüssels geschlossen. Das Dienstleistungsscheckunternehmen stellt hierfür ein Musterformular zur Verfügung.
Im Falle eines so genannten Schlüsselvertrags oder einer Vereinbarung über die kostenlose Hinterlegung eines Schlüssels haftet das Dienstleistungsscheckunternehmen nur dann, wenn feststeht, dass der Arbeitnehmer einen schwerwiegenden Fehler in Bezug auf die Verwahrung des Schlüssels begangen und somit nicht wie eine normalerweise umsichtige und vernünftige Person gehandelt hat. Das Dienstleistungsscheckunternehmen haftet nicht für den Verlust des Schlüssels, wenn die Haushaltshilfe in Bezug auf die Aufbewahrung des Schlüssels als normal umsichtige und vernünftige Person gehandelt hat und der Verlust z.B. auf einen Diebstahl durch einen Dritten oder höhere Gewalt zurückzuführen ist.
Bei Verdacht auf Diebstahl des Hausschlüssels oder Diebstahl durch die Verwendung des Hausschlüssels oder eines Zugangscodes sollte der Nutzer immer sofort den Verantwortlichen des Dienstleistungsscheckunternehmens informieren. Es wird auch empfohlen, dass der Nutzer den Vorfall sofort bei den zuständigen Polizeibehörden meldet und die Erstellung eines offiziellen Berichts beantragt.
Artikel 15. Versicherungsschutz für bestimmte Schäden
15.1. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder eines Unfalls auf dem Arbeitsweg
Der Arbeitnehmer ist über das Dienstleistungsscheckunternehmen für Schäden bei Arbeitsunfällen und Unfällen auf dem Weg zum und vom Arbeitsplatz (gemäß Arbeitsplan) versichert.
15.2. Im Falle von Sachschäden am Eigentum des Nutzers
Das Dienstleistungsscheckunternehmen ist für eventuelle Sach- oder Personenschäden versichert, die an den Sachen oder der Person des Nutzers am Arbeitsplatz bei der Ausführung der Haushaltshilfe gemäß diesem Vertrag entstehen.
Im Falle eines Sachschadens muss der Nutzer den Verantwortlichen des Dienstleistungsscheckunternehmens immer sofort benachrichtigen; der Nutzer verpflichtet sich, den Verantwortlichen des Dienstleistungsscheckunternehmens zusätzlich und in jedem Fall innerhalb von 7 Tagen nach dem Schaden schriftlich zu benachrichtigen (per E-Mail oder Post).
Das Dienstleistungsscheckunternehmen wird dann die betreffende Versicherungsgesellschaft benachrichtigen. Die Entschädigung des Schadens durch die Versicherungsgesellschaft erfolgt gemäß den Bedingungen der Versicherungspolice (Haftpflicht) und vorbehaltlich der Prüfung und Annahme der Deckung durch die betreffende Gesellschaft; die Versicherungspolice sieht unter anderem einen Ausgleich für Abnutzung in Bezug auf die Bewertung der betreffenden Gegenstände oder Materialien vor. Die in der Versicherungspolice vorgesehene Freistellung (Selbstbeteiligung) beläuft sich auf 250 Euro; diese Freistellung geht in jedem Fall zu Lasten des Nutzers.
Wenn der Nutzer mit der von der Versicherungsgesellschaft vorgenommenen Bewertung oder der von der Versicherungsgesellschaft vorgeschlagenen Entschädigung für den Schaden nicht einverstanden ist, kann er eine entsprechende Beschwerde beim Verantwortlichen des Dienstleistungsscheckunternemens einreichen.
Darüber hinaus haftet der Nutzer selbst für alle Schäden, die durch die Verwendung von Reinigungsmitteln oder Materialien verursacht werden, die er für die Durchführung von Haushaltshilfen zur Verfügung stellt.
Falls bei der Verwendung bestimmter Reinigungsprodukte oder -materialien besondere Anweisungen befolgt werden müssen, vergewissert sich der Nutzer, dass der Arbeitnehmer in der Lage ist, diese besonderen Anweisungen korrekt zu befolgen.
Der Nutzer wird keine besonders teuren Materialien durch den Arbeitnehmer reinigen lassen; auch wird der Nutzer keine Materialien reinigen lassen, die nur mit außergewöhnlichen Techniken oder Mitteln gereinigt werden können.
Artikel 16. Respekt gegenüber dem Nutzer und dem Arbeitnehmer. Regeln zur Nicht-Diskriminierung
Das Dienstleistungsscheckunternehmen stellt dem Nutzer eine Dienstleistung zur Verfügung, die dessen Lebenssituation berücksichtigt und die Achtung der Menschenwürde, der Privatsphäre, der ideologischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen und Rechte des Nutzers gewährleistet.
Das Dienstleistungsunternehmen darf bei der Einstellung von Arbeitnehmern sowie bei der Bereitstellung von Haushaltshilfen für die Nutzer keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung, weltanschaulicher, philosophischer oder religiöser Überzeugungen oder des Alters vornehmen.
In Bezug auf den Arbeitnehmer achtet der Nutzer jederzeit dessen Menschenwürde, Privatsphäre, ideologische, philosophische oder religiöse Überzeugungen und seine Rechte; der Nutzer darf nicht aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung, der philosophischen oder religiösen Überzeugungen und des Alters diskriminieren (wie im Gesetz vom 25. Februar 1993 zur Einrichtung eines Zentrums für Chancengleichheit und zur Bekämpfung von Rassismus und im Dekret vom 8. Mai 2002 über die proportionale Beteiligung am Arbeitsmarkt vorgesehen).
Der Nutzer muss jederzeit sicherstellen, dass am Arbeitsplatz des Arbeitnehmers nicht gegen das Verbot der sexuellen Belästigung verstoßen wird.
Im Falle eines Verstoßes gegen die vorgenannten Bestimmungen wird der Vertrag sofort und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist oder einer Kündigungsentschädigung gekündigt.
Artikel 17. Verarbeitung und Schutz von personenbezogenen Daten
Das Dienstleistungsscheckunternehmen sammelt und verarbeitet die vom Nutzer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Ausführung des Vertrags über die Erbringung von Haushaltshilfe und aller damit verbundenen Tätigkeiten, der Verwaltung und Buchhaltung sowie aller damit verbundenen Marketingaktivitäten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt stets in Übereinstimmung mit den geltenden belgischen und europäischen Datenschutzbestimmungen, einschließlich der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (das 'AVG' oder die 'GDPR').
Das Dienstleistungsscheckunternehmen garantiert, dass es alle angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen hat, damit die Verarbeitung personenbezogener Daten mit den vorgenannten Bestimmungen der GDPR übereinstimmt.
Als "personenbezogene Daten" im Rahmen dieser Vereinbarung gelten: die Identifikations- und Kontaktdaten (Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Adresse), die Zahlungsdaten und die IP-Adresse), die möglichen Kontaktdaten einer Kontaktperson (Name, Vorname, Telefonnummer, GSM-Nummer), die Tage, an denen die Bereitstellung von Haushaltshilfe gewünscht wird, die Modalitäten des Kennenlernens, Angaben zum Rauchen, zur Haltung von Haustieren und Hinweise zu den konkreten Aufgaben und Aufträgen.
Als "rechtliche Gründe" gelten: der vorliegende Vertrag und seine Ausführung, die Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Verpflichtungen und/oder ein berechtigtes Interesse, das Angebot der Dienstleistungen, damit verbundene Marketingzwecke durch informative E-Mails oder digitale Nachrichten, Newsletter und (eigene) Zeitschriften. Nach Erhalt solcher E-Mails oder digitaler Nachrichten, Newsletter und (eigener) Zeitschriften hat der Nutzer jederzeit die Möglichkeit, seine diesbezügliche Einwilligung zu widerrufen oder seine Präferenzen zu ändern, indem er eine E-Mail an privacy@groupdaenens.be schickt. Im Übrigen gibt das Dienstleistungsscheckunternehmen Daten nur dann an Dritte weiter, wenn dies für die Ausführung des vorliegenden Vertrags oder zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist.
Das Dienstleistungsscheckunternehmen bewahrt personenbezogene Daten nicht länger auf, als es für die Ausführung dieses Vertrags und die Verwirklichung der oben genannten Zwecke unbedingt erforderlich ist. Das Dienstleistungsscheckunternehmen garantiert, dass seine Beauftragten und Arbeitnehmer, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, zur Vertraulichkeit aller im Rahmen dieser Vereinbarung verarbeiteten Daten verpflichtet sind.
Wenn das Dienstleistungsscheckunternehmen eine Anfrage oder einen Auftrag einer belgischen oder ausländischen Aufsichtsbehörde erhält, personenbezogene Daten oder damit zusammenhängende Daten zur Verfügung zu stellen (Zugang zu diesen Daten zu erhalten), wird der Nutzer unverzüglich darüber informiert. Bei der Bearbeitung des Ersuchens oder der Anordnung wird der Auftragsverarbeiter allen angemessenen Anfragen des Nutzers nachkommen (einschließlich der Anweisung, die Bearbeitung des Ersuchens oder der Anordnung ganz oder teilweise dem Nutzer zu überlassen) und jede vernünftigerweise erforderliche Zusammenarbeit leisten. Falls eine staatliche Geheimhaltungspflicht in Bezug auf eine Anfrage oder einen Auftrag besteht, wird der Service Checker immer im Interesse des Nutzers handeln.
Der Nutzer hat das Recht, seine persönlichen Daten einzusehen, zu korrigieren oder zu löschen. Darüber hinaus hat der Nutzer das Recht, seine Zustimmung zur Datenverarbeitung zu widerrufen oder der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch das Dienstleistungsscheckunternehmen zu widersprechen; außerdem hat der Nutzer das Recht auf Datenübertragbarkeit, so dass der Nutzer einen Antrag stellen kann, die von Dienstleistungsscheckunternehmen in einer Computerdatei gespeicherten personenbezogenen Daten an den Nutzer oder eine andere vom Nutzer benannte Organisation zu senden. Ein Antrag auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit seiner personenbezogenen Daten oder ein Antrag auf Widerruf Ihrer Einwilligung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sollte vom Nutzer an privacy@groupdaenens.be gerichtet werden. Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und im Rahmen des Möglichen unterstützt das Dienstleistungsscheckunternehmen den Nutzer mit geeigneten technischen und organisatorischen Mitteln bei der Erfüllung seiner Pflicht, auf Anfragen zur Ausübung der oben genannten festgelegten Rechte des Nutzers zu reagieren.
Nach Beendigung des vorliegenden Vertrags werden alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Nutzers gelöscht oder an den Nutzer zurückgegeben, und vorhandene Kopien werden gelöscht, es sei denn, die Aufbewahrung der personenbezogenen Daten ist nach Unionsrecht oder belgischem Recht erforderlich.
Artikel 18. Nicht-Abwerbung
Der Nutzer ist nicht berechtigt, den Arbeitnehmer des Dienstleistungsscheckunternehmens einzustellen oder selbst eine Beschäftigung für die Ausführung ähnlicher Aufgaben und Aufträge anzubieten. Der Nutzer ist nicht berechtigt, dem Arbeitnehmer des Dienstleistungsscheckunternehmens eine andere, ähnliche Beschäftigung bei einem konkurrierenden Unternehmen anzubieten oder den Arbeitnehmer zu einer anderen, ähnlichen Beschäftigung bei einem konkurrierenden Unternehmen zu bewegen; der Nutzer ist somit nicht berechtigt, den Arbeitnehmer anzuwerben oder aktiv zur Anwerbung des Arbeitnehmers beizutragen. Im Falle eines Verstoßes gegen die vorgenannten Vereinbarungen ist der Nutzer zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.700 Euro verpflichtet.
Dem Nutzer ist es untersagt, den Arbeitnehmer des oben genannten Dienstleisters, über ein anderes Unternehmen oder direkt als Haushaltshilfe weiterzubeschäftigen, und zwar für 6 Monate nach Beendigung des Vertrags. Im Falle eines Verstoßes ist der Nutzer zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 30 EUR pro nicht erbrachte Dienstleistung über den oben genannten Dienstleister verpflichtet.
Artikel 19. Übertragung von Rechten seitens des Dienstleistungsscheckunternehmens
Das Dienstleistungsscheckunternehmen behält sich das Recht vor, seine Rechte aus diesem Vertrag jederzeit an ein anderes anerkanntes Dienstleistungsscheckunternehmen zu übertragen. In diesem Fall wird der Nutzer informiert und erhält rechtzeitig alle notwendigen oder nützlichen Informationen.
Artikel 20. Vorherige Vereinbarungen
Dieser Vertrag ersetzt ab seinem Inkrafttreten gemäß Artikel 10 alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien.
Artikel 21. Gültigkeit und Vollstreckbarkeit der Bestimmungen des vorliegenden Vertrags
Die Nichtigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Abkommens berührt in keiner Weise die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Abkommens.
Artikel 22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf alle Bestimmungen dieses Vertrages findet belgisches Recht Anwendung.
Bei Uneinigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ausschließlich die Gerichte am Sitz des Dienstleistungsscheckunternehmens zuständig.